AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeit am Tier

 

1. Leistung:

Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundesalon Cheek to Cheek werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.

Generell und grundsätzlich behält sich die Inhaberin, Frau Anke Ganßer-Kuth, vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.

Ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen von Frau Anke Ganßer-Kuth.

Es wird nur nach Terminvereinbarung gearbeitet! Sollte der Kunde verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Wird ein Termin nicht abgesagt, behält sich Frau Anke Ganßer-Kuth vor diesen mit 50 Euro zu berechnen, die Rechnung wird auf dem Postweg zugestellt, sollte die Rechnung nicht beglichen werden behält Frau Anke Ganßer-Kuth vor ein Inkasso Unternehmen mit der Einforderung zu beauftragen.

 

2. Preise/Bezahlung:

Die Preise setzen sich über den Arbeitsaufwand zusammen.

Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich diesen AGB’s und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort in BAR  fällig. Es gibt keine Pflegebehandlung auf Rechnung.

 

3. Haftung:

Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter. Der Hundehalter tritt bei Beißvorfällen mit seiner Hundehalterhaftpflicht Versicherung oder Privat für Bissverletzungen und Verdienstausfall ein.

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird Frau Anke Ganßer-Kuth eine ihr vertraute Tierarztpraxis einschalten.

Sollte diese nicht erreichbar sein, behält sich Frau Anke Ganßer-Kuth vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.

Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann der Hundsalon nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung im Salon wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Frau Anke Ganßer-Kuth im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme dem Hundesalon zu melden.

Der Hundesalon haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen,Rötungen und sogenannte Blutohren ( Ohrhämatome) entstehen. Hierfür kann der Hundesalon nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Halter verantwortlich.

 

Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Hundesalon zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.

 

4. Allgemeines:

Cheek to Cheek Hundesalon führt eine Bildersammlung einiger Hundekunden, die ins Internet auf die eigene Homepage gestellt werden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er Frau Anke Ganßer-Kuth, dann werden die Bilder umgehend wieder aus der Homepage entfernt.

Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.

Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.